Rechtsanwaltsfachangestellte

Aufnahmebedingungen

Für die Ausbildung zum/zur Rechtsanwaltsfachangestellten benötigen Sie einen gültigen Ausbildungsvertrag.

Grundsätzlich ist - wie bei allen anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelten Ausbildungsberufen - keine bestimmte schulische oder berufliche Bildung vorgeschrieben. Die Kanzleien bevorzugen jedoch oft Bewerber und Bewerberinnen, die mindestens über einen Mittleren Bildungsabschluss verfügen.

Abschlüsse & Perspektiven

Die Dauer der Ausbildung beträgt in der Regel 3 Jahre (beim Vorliegen besonderer Leistungen bzw. bestimmter Vorbildungen kann die Ausbildung ggf. auf 2,5 Jahre oder sogar 2 Jahre verkürzt werden).

Der Unterricht ist bei uns in Teilzeit, d.h. an zwei Berufsschultagen in der Woche organisiert. Samstags findet kein Berufsschulunterricht statt.

Am Ende der Ausbildung legen die Schülerinnen und Schüler vor der Rechtsanwaltskammer ihre Abschlussprüfung zum/r Rechtsanwaltsfachangestellten ab. Von der Schule erhalten sie ein Berufsschulabschlusszeugnis. Mit einer Durchschnittsnote von 3,0 und nachgewiesenen Englischkenntnissen erwerben Sie mit dem Berufsabschluss gleichzeitig den Mittleren Schulabschluss, mit einer Durchschnittsnote von 2,5 sogar zusätzlich die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe. Im Rahmen der Doppelqualifikation können die Schülerinnen und Schüler ggf. zusätzlich ihre Fachhochschulreife erwerben.

Im Anschluss an die Ausbildung stehen Rechtsanwaltsfachangestellten vielfältigen Möglichkeiten der Fort- und Weiterbildung offen. Das Themenspektrum reicht dabei von Büro und Sekretariat bis hin zu Arbeitstechniken und -organisation. Darüber hinausgehend besteht die Möglichkeit einen staatlich anerkannten Abschluss als Rechtsfachwirt/in zu erwerben. Auch ein an die Ausbildung anschließendes Studium, bspw. im Rechtsbereich erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Die hierzu erforderliche Fachhochschulzugangsberechtigung können die Auszubildenden im Rahmen der Doppelqualifikation (s.o.) bei uns erwerben. Darüber hinaus kann nach Erhalt der Fachhochschulreife und nach dem Bestehen der Ausbildung innerhalb nur eines weiteren Jahres an unserer Schule zusätzlich die Allgemeine Hochschulreife erworben werden.

Lernbereiche

Durch den Berufsschulunterricht sollen die Auszubildenden in die Lage versetzt werden, die für ihren Beruf erforderlichen theoretischen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu erwerben. Der Schwerpunkt im Unterricht liegt auf den berufsbezogenen Fächern Betriebsprozesse (BP), Wirtschafts- und Sozialprozesse (WSP) und Anwaltliche Geschäftsprozesse (AGP). Folgende weitere Fächer werden unter Berücksichtigung der beruflichen Bezüge unterrichtet:

• Deutsch/Kommunikation
• Englisch
• Textverarbeitung
• Politik/Gesellschaftslehre
• Religionslehre
• Sport/Gesundheitsförderung
• Förderunterricht nach Bedarf

Genauere Informationen finden Sie im Landeslehrplan Rechtsanwaltsfachangestellte/r im Download-Bereich (siehe unten).

Inhaltliche Schwerpunkte

Nach bestandener Abschlussprüfung können Rechtsanwaltsfachangestellte nicht nur in einer Anwaltskanzlei tätig sein. Aufgrund des breiten kaufmännischen Wissens stehen Rechtsanwaltsfachangestellten vielfältige Berufsfelder im kaufmännischen Bereich offen. Wir am Friedrich-List-Berufskolleg unterstützen unsere Schülerinnen und Schüler nicht nur, indem wir durch Anwendung zeitgemäßer Unterrichtsmethoden (z. B. der Arbeit mit Lernsituationen) und Nutzung entsprechender technischer Arbeitsmittel (wie Beamer, Internet oder Smartboards) ein anregendes Lernumfeld schaffen, sondern wir bieten zudem eine Reihe freiwilliger Zusatzqualifikationen, mit denen unsere Berufsschüler/innen einen deutlichen Kompetenzvorsprung erhalten und ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt nachhaltig steigern können. Dazu gehören u.a. die Teilnahme an einem Zertifikatskurs in RA Micro, die mögliche Teilnahme an einem mehrwöchigen Arbeitspraktikum in Großbritannien, gefördert durch das Erasmus+ Mobilitätsprojekt - Aktive Ausbildung: Erfahrung England und ein effektives Förderkonzept: Bei uns werden die Auszubildenden konsequent bedarfsorientiert durch Kurse gefördert. Zudem arbeiten wir mit den ausbildungsbegleitenden Hilfen abH (kostenloser Nachhilfeunterricht der Agentur für Arbeit für Auszubildende in besonderen Fällen) zusammen.

Downloads & Links

Ansprechpartner

StR'in i.A. S. Hallstein
(Bildungsgangleiterin)
StR T. Gräfen
(stellv. Bildungsgangleiter)