Unsere News

Maskenpflicht ab dem 02. Dezember 2021

von Sekretariat

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, liebe Ausbilderinnen und Ausbilder!

Aufgrund der steigenden Inzidenzahlen bundes- und landesweit hat sich das Ministerium des Landes NRW dazu entschieden, die Maskenpflicht ab Donnerstag, 02.12.2021 wieder einzuführen.

Das bedeutet, dass alle Schülerinnen und Schüler am Platz und im Schulgebäude wieder eine medizinische Maske (OP-Maske oder FFP2-Maske) tragen müssen.

Lediglich auf dem Außengelände (Schulhof, Parkplatz) gilt - wie bislang auch schon - keine Maskenpflicht.

Herzliche Grüße
Ihre Schulleitung

Spitzenleistung trotz Pandemie – IHK-Bestenehrung 2021

von Sekretariat

 

Ganz nach dem Motto „Wer besonders gut arbeiten kann, darf sich auch mal feiern lassen!“ wurden die besten 50 von insgesamt 2.633 Auszubildenden im Rahmen der Bestenehrung der Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg im GOP Varieté Theater Bonn ausgezeichnet. Dort wurden gleich acht Schüler/-innen des Friedrich-List-Berufskollegs für ihre hervorragenden Ausbildungsleistungen geehrt: Zwei Drogistinnen, eine Fachkraft für Lagerlogistik, ein Informations- und Telekommunikationssystem-Kaufmann, eine Kauffrau im Gesundheitswesen, zwei Kaufmänner im Groß- und Außenhandel und eine Verkäuferin absolvierten ihre Ausbildung mit der Traumnote „sehr gut“.

Wir gratulieren diesen Schüler/-innen ganz herzlich und freuen uns sehr mit ihnen.

Hier finden Sie das Video zur Bestenehrung.

Regelung für das Tragen einer Maske

von Sekretariat

Liebe Schüler*innen,

liebe Ausbilder*innen,

liebe Eltern,

Regelung für das Tragen einer Maske im Innenbereich der Schule und auf dem Schulgelände ab dem 02. November 2021

Ab dem 02. November 2021 besteht keine Pflicht mehr zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung für alle Personen am FLB, solange Sie an einem festen Sitzplatz währenden des Unterrichts sitzen.

Befinden Sie sich nicht auf einem festen Sitzplatz im Unterrichtsraum gilt weiterhin im Innenbereich des Schulgeländes die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Auf dem übrigen Schulgelände kann weiterhin auf das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung verzichtet werden.

Das Tragen einer Maske auf freiwilliger Basis ist allerdings zulässig.

gez. Ihre Schulleitung

 

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